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Sparkassen-Internetkäuferschutz: Mehrwert für Versicherer und Kunden

Online-Shopping  – Deutsche Assistance

Jeder fünfte Deutsche hat bereits Betrug beim Online-Shopping erlebt. Zu den häufigsten negativen Erfahrungen der Betroffenen zählen unter anderem eine verspätete Lieferung der Ware: 84 Prozent kennen dieses Problem. Drei von vier Internet-Käufern (75 Prozent) waren enttäuscht, dass die bestellte Ware in der Realität nicht den Abbildungen und Beschreibungen im Netz entsprach. Das geht aus einer Befragung des Branchenverbandes Bitkom hervor.

Passiert so etwas Ihren Kunden, kann der Sparkassen-Internetkäuferschutz eine wertvolle Hilfe sein. Dabei handelt es sich um eine Mehrwertleistung der Sparkassen-Kreditkarte, die den Karteninhaber beim Einkauf von Waren im Internet absichert.

Grundlage ist der Rahmenvertrag zwischen Deutsche Assistance Versicherung als Versicherer und dem Deutschen Sparkassen Verlag (DSV) als Versicherungsnehmer. Der DSV bietet den Sparkassen den Beitritt zu diesem Rahmenvertag an. Warum sich dieser Beitritt für Sie und Ihre Kunden lohnen kann, erklären wir Ihnen im Folgenden.

Zweistufiges Leistungspaket im Rahmen der Sparkassen-Kreditkarte

Der Sparkassen-Internetkäuferschutz besteht aus einem zweistufigen Leistungspaket im Rahmen der Sparkassen-Kreditkarte. Im Falle der Reklamation eines Interneteinkaufs mit dieser Karte, erfolgt zunächst die erste Stufe. Dabei handelt es sich um eine Prüfung und Klärung des Sachverhalts durch den Karteninhaberservice.

Sofern über die erste Stufe beziehungsweise eine Reklamation keine Lösung erzielt werden kann, greift in der zweiten Stufe des Sparkassen-Internetkäferschutzes mit den Bausteinen Internet-Lieferschutz-Versicherung und Telefonischer Internet-Rechtsberatungs-Rechtsschutz. Das bedeutet, dass Ihre Kunden bei Nichtlieferung, Abhandenkommen oder Beschädigung der bestellten Ware eine Erstattung von bis zu 1.000 Euro erhalten können. Dieser Versicherungsschutz besteht weltweit.

Telefonische Internet-Rechtsberatungs-Rechtsschutzversicherung

Darüber hinaus inkludiert der Schutz einen telefonischen Internet-Rechtsberatungs-Rechtsschutz. Damit erhalten Ihre Kunden nach vorangegangener Prüfung ihres Falles eine telefonische Erstberatung durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt. Hierfür werden die Kosten in Höhe von bis zu 190 Euro pro telefonischer Rechtsberatung übernommen.

Wenn Sie sich für diese Mehrwertleistungen interessieren oder sie bereits Ihren Kunden anbieten wollen, können Sie hier die „FAQ – Häufige Fragen und Antworten zum Sparkassen-Internetkäuferschutz“ herunterladen.

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