Ticketschutz für Sparkassen-Kontoinhaber
Wenn Veranstaltungen aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht besucht werden können, ist das für Ihre Kunden nicht nur ärgerlich. Es kostet sie auch Geld. Wie gut, wenn sie den Ticketschutz abgeschlossen haben.
Zusatzschutz mit Mehrwert
Ab dem 1. November 2021 erhalten Sparkassenkunden unseren Ticketschutz auf Wunsch als Zusatzleistung zu ihrem Konto- oder Kreditkartenvertrag in der S-Vorteilswelt. Dadurch sind dann beispielsweise Eintrittskarten für Konzerte, Kunstausstellungen, Musical-, Opern-, Tanz-, Theater-, Show- und Sportveranstaltungen sowie Ausstellungen und Messen versichert. Können Ihre Kunden eine dieser Veranstaltungen nicht besuchen, wird ihnen der Ticketpreis ersetzt.
Wann ist der Kunde versichert?
Voraussetzung ist der unverschuldete Nichtantritt einer Veranstaltung durch die versicherte Person. Das ist unter anderem der Fall bei einer unerwarteten schweren Krankheit, einem schweren Unfall, einer Schwangerschaft und damit einhergehenden Komplikationen, Impfunverträglichkeit oder dem Bruch von Prothesen. Auch bei der Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel, einer Panne, einem Verkehrsunfall oder Stau bei der Anreise ist Ihr Kunde versichert, ebenso bei vielen anderen unerwarteten Vorkommnissen. Dabei beträgt die Versicherungssumme pro Ticket maximal 250 Euro.
Die obige Darstellung soll Ihnen lediglich einen Einblick in unser Leistungsportfolio bieten. Grundlage des Versicherungsschutzes sind immer unsere Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie ggf. alle weiteren getroffenen Vereinbarungen für den Ticketschutz der Deutschen Assistance Versicherung AG, Düsseldorf HRB 64583. Diese Unterlagen geben Ihnen einen vollständigen Leistungsüberblick.