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Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherung bei Hochwasser: Wann tritt der Versicherungsschutz ein?

Reiserücktrittversicherung bei Hochwasser – Deutsche Assistance

Unwetter mit Starkregen haben Anfang Juni in weiten Teilen Bayerns für Hochwasser mit teils starken Überschwemmungen gesorgt. In vielen Gegenden wurden Häuser, Wohnungen und anderes Eigentum von Bürgerinnen und Bürger zerstört oder stark beschädigt – das Ausmaß der Schäden ist vielerorts derzeit noch nicht absehbar. Wer vor den Unwettern eine Reise geplant hatte, braucht jetzt Sicherheit.

Die katastrophalen Unwetter in der Eifel und im Ahrtal im Jahr 2021 haben gezeigt, dass sich die Aufräumarbeiten nach starken Überschwemmungen über Wochen und Monate hinziehen können. In Urlaub können und wollen Betroffene in dieser Zeit nicht fliegen. Aber was tun, wenn die Urlaubsreise bereits gebucht ist? 

Glücklich schätzen können sich Kundinnen und Kunden der Gold- und Platinumkarte der Sparkassen. Denn in den folgenden Fällen greift die Reise-Rücktrittkosten-Versicherung eben dieser Gold- und Platinumkarten. Kann eine Reise wegen des Hochwassers bzw. einer Überschwemmung nicht angetreten werden, weil ein erheblicher Schaden (ab 2.500 € Schadenwert) am Eigentum des Versicherten oder eines direkten Familienangehörigen (Risikoperson) entstanden ist, sind die entstehenden Stornokosten über die Reise-Rücktrittkosten-Versicherung abgesichert.

Aber Achtung: Ist das Eigentum nicht von der Überschwemmung betroffen und wird lediglich eine Gefährdungslage gesehen, greift der Versicherungsschutz indes nicht. Gleiches gilt bei einer Evakuierung, wenn das Eigentum nicht von einem Schaden betroffen ist.

Als Schadennachweise werden Schadenmeldungen beim Wohngebäude-, Hausrat- oder KFZ-Versicherer anerkannt, ebenso Betroffenheitsbescheinigungen der Gemeinden oder Soforthilfeschreiben der Städte, Einsatznachweise von Feuerwehr und sonstigen Hilfsorganisationen sowie Gutachten.

Betroffene Kunden können Ihren Schaden einfach über www.S-Reiseschutz.de – Das exklusive Reiseversicherungsportal für Kreditkartenkunden der Sparkassen – oder schnell und direkt bei der URV, unserem Reiseversicherer melden. 

 

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