Wir kooperieren im Konzernverbund mit vielen Partnerunternehmen. Der Vorteil für Sie liegt in der Leistungsvielfalt, die wir Ihnen damit bieten können. Gerne vermitteln wir Ihnen die passende Rechtsdienstleistung für Ihren Kunden.
Im Rechtsschutzfall prüfen kompetente Juristen umgehend den Versicherungsschutz und beurteilen die Erfolgsaussichten. Auf Wunsch wird ein erfahrener Fachanwalt aus einem leistungsstarken Anwaltsnetzwerk für ein persönliches Gespräch vor Ort vermittelt. Zusätzlich haben Ihre Kunden die Möglichkeit, jederzeit in einer rechtlichen Notsituation den Anwalts-Notruf* zu kontaktieren, wo sie telefonisch von einem niedergelassenen Anwalt qualifiziert beraten werden.
Soll ein Streit beigelegt werden, vermitteln die Kollegen in passenden Fällen auch gerne einen neutralen Konfliktlöser (Mediator) aus ihrem Dienstleister-Portfolio.
Ein besonderer Service für Ihre Kunden ist die von uns vermittelte telefonische Erstberatung* durch einen kompetenten Rechtsanwalt. Diese Leistung kann jederzeit und immer wieder genutzt werden.
Privat-Rechtsschutz für die ganze Familie
Eine Privat-Rechtsschutzversicherung sichert die ganze Familie ab. Nicht nur der Versicherungsnehmer genießt den vollen Versicherungsschutz, sondern auch Lebenspartner und minderjährige Kinder. Volljährige Kinder sind mitversichert, solange sie ledig und noch in der Ausbildung sind.
Außerdem erhalten sie Versicherungsschutz für minderjährige Enkelkinder, soweit sie sich in der Obhut des Versicherungsnehmers befinden, für im selben Haus lebende und nicht mehr erwerbstätige Angehörige ab 60 Jahren und Eltern, die in einem Pflegeheim leben.
Der Privat-Rechtsschutz unterstützt Ihre Kunden bei Ärger mit der Krankenkasse oder wenn es beispielsweise darum geht, nach einem Sportunfall Schmerzensgeld geltend zu machen.
Es werden alle anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten übernommen, ebenso mögliche Aufwendungen für Sachverständige und Zeugen. Die Versicherungssumme ist unbegrenzt. Handelt es sich um einen Rechtsschutzfall im Ausland, wird auch die Kostenerstattung für einen Dolmetscher geleistet. Zudem deckt der Versicherungsschutz die Zahlung einer Strafkaution ab.
Grundlage des Versicherungsschutzes sind die jeweiligen Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie alle weiteren getroffenen Vereinbarungen.
* Telefonische Erstberatung durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt für Rechtsangelegenheiten, bei denen die Erstberatung ohne Prüfung von Unterlagen durchgeführt werden kann und deutsches Recht anwendbar ist.