Rechtsdienstleistungen aus unseren Partnerunternehmen
Profitieren Sie davon, dass wir ein Teil der Sparkassenfinanzgruppe sind. Denn damit sind wir in der Lage, Ihnen schnell und unkompliziert die passenden Rechtsdienstleistung zu vermitteln, die Ihrem Kunden im Schadenfall umgehend die richtige Hilfe zukommen lässt.
Das große Netzwerk des Unternehmensverbunds verfügt über eine Vielzahl an qualifizierten Dienstleistern. Kompetente Juristen prüfen sofort den Versicherungsschutz und schätzen die Erfolgsaussichten ein. Möchte Ihr Kunde ein persönliches Gespräch mit einem Anwalt, nennen die Kollegen ihm einen Fachanwalt aus ihrem Portfolio. Darüber hinaus steht der Anwalts-Notruf* rund um die Uhr zur Verfügung. In einer rechtlichen Notsituation wird Ihr Kunde dort von einem niedergelassenen Anwalt telefonisch beraten.
In passenden Fällen vermitteln die Kollegen auch gerne einen professionellen Konfliktlöser (Mediator) zur Beilegung eines Streits.
Zusätzlich vermitteln wir eine telefonische Erstberatung* zu allen rechtlichen Fragen. Ein Service, den Ihr Kunde jederzeit und sooft er ihn benötigt nutzen kann.
Rechtsschutz auf Reisen
Eine Rechtsschutzversicherung sichert auch auf einer Reise die ganze Familie ab. Neben dem Versicherungsnehmer genießen auch Lebenspartner, minderjährige Kinder und volljährige Kinder, solange sie noch in der Ausbildung und ledig sind, Versicherungsschutz. Zusätzlich sind auch minderjährige Enkelkinder in der Obhut des Versicherungsnehmers mitversichert. Der Privat-Rechtsschutz hilft und unterstützt bei Streitigkeiten beispielsweise mit einem Reiseveranstalter oder wenn das gebuchte Luxushotel die reinste Katastrophe ist.
Über die Rechtsschutzversicherung werden alle anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten übernommen, ebenso Aufwendungen für Sachverständige und Zeugen. Die Versicherungssumme ist unbegrenzt. Handelt es sich um einen Rechtsschutzfall im Ausland, erfolgt auch die Kostenerstattung für einen Dolmetscher. Ebenso ist die Zahlung einer Strafkaution mit dem Versicherungsschutz abgedeckt.
Grundlage des Versicherungsschutzes sind die jeweiligen Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie alle weiteren getroffenen Vereinbarungen.
* Telefonische Erstberatung durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt für Rechtsangelegenheiten, bei denen die Erstberatung ohne Prüfung von Unterlagen durchgeführt werden kann und deutsches Recht anwendbar ist.