Es besteht in keinem Fall Versicherungsschutz für Schäden am Fahrzeug durch Unfall, Sachbeschädigung etc. Hierfür empfiehlt sich der separate Abschluss einer Vollkaskoversicherung.
Fragen und Antworten
Für welche Länder gilt die Auslands-Auto-Schutzbriefversicherung?
Versicherungsschutz wird für Schadenereignisse, die in Europa und in den außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeeres eintreten, gewährt. Kein Versicherungsschutz besteht für Schadenereignisse in der Bundesrepublik Deutschland sowie für Schadenereignisse innerhalb einer Entfernung von 50 km vom Wohnsitz des Karteninhabers bzw. der mitversicherten Personen.
Wie kann man einen Auslands-Auto- Schutzbriefversicherungsfall melden?
Es wird darum gebeten, im Schaden / Notfall die 24 Stunden und 365 Tage im Jahr erreichbare Notrufnummer, die auf der Kreditkarte bzw. in der Versicherungsbestätigung ausgewiesen wird, unter Angabe des Namens, der Kreditkartennummer und einer Rufnummer, unter der der Anrufer erreichbar ist, anzurufen. Bei Eigenorganisation oder der Einschaltung anderweitiger Dienstleister kann es passieren, dass die Kosten nicht in voller Höhe übernommen werden können.
Gilt die Auslands-Auto-Schutzbriefversicherung auch für gemietete Fahrzeuge?
Ja, die AuslandsAutoSchutzbriefversicherung gilt auch für Auslandsfahrten mit einem gemieteten Fahrzeug, aber nur bezüglich der AuslandsAutoSchutzbriefleistungen.
Wie verhält es sich mit mitgeführter Ladung und Gepäckstücken?
Bei nicht gewerblich mitgeführter Ladung und Gepäck wird bei einem Schadenereignis bei Bedarf z. B. für den Weiter oder Rücktransport dieser Gegenstände gesorgt. Gewerblich mitgeführte Ladung und Gepäck sind hiervon ausgenommen. Schäden an Ladung und Gepäck werden über die Auslandsauto-Schutzbriefversicherung generell nicht entschädigt.
Kann im Schadenfall der ADAC eingeschaltet werden?
Es wird darum gebeten, im Schaden / Notfall die 24 Stunden und 365 Tage im Jahr erreichbare Notrufnummer, die auf der Kreditkarte bzw. in der Versicherungsbestätigung ausgewiesen wird, anzurufen.
Welche Fahrzeuge sind versichert?
Versicherungsschutz besteht für folgende Fahrzeuge (Krafträder über 50 ccm, PKW, Wohnmobile bis zu 4 t):
- Fahrzeug des Karteninhabers bzw. der mitversicherten Personen
- Ein dem Karteninhaber zur Verfügung gestelltes Firmenfahrzeug
- Ein Selbstfahrer-Mietfahrzeug
Zeitgleich besteht nur für ein Fahrzeug Versicherungsschutz.
Die obige Darstellung soll Ihnen lediglich einen Einblick in unser Leistungsportfolio bieten. Grundlage des Versicherungsschutzes sind immer unsere Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie ggf. alle weiteren getroffenen Vereinbarungen.