Zahlungskartenschutz-Versicherung für die Reise und mehr
Unsere Zahlungskartenschutz-Versicherung bieten wir derzeit im Rahmen von Konto- oder Kreditkartenpaketen als Gruppenversicherungslösung an.
Versichert sind finanzielle Verluste durch unberechtigte Nutzung registrierter Kreditkarten und sonstiger registrierter Zahlungskarten, die von einem deutschen Unternehmen (z. B. Bank, Sparkasse und Kaufhaus) im Inland ausgegeben werden und eine Zahlungsfunktion (wie z. B. Kreditkarten und SparkassenCard) besitzen. Voraussetzung ist, dass die finanziellen Verluste bis zu 24 Stunden vor Eingang der Verlustmeldung im Service-Center eingetreten sind.
Welche Risiken sind versichert?
Versichert sind finanzielle Verluste durch unberechtigte Nutzung registrierter Kredit- und sonstiger Zahlungskarten. Die Verluste entstehen infolge einer widerrechtlichen Tat wie Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub.
Welche Leistungen sind ausgeschlossen?
Wir können nicht alle denkbaren Fälle versichern. Deshalb haben wir einige Fälle aus dem Versicherungsschutz herausgenommen. Nicht versichert sind z. B. Fälle, die mehr als 24 Stunden vor der Verlustmeldung an das Service-Center erfolgt sind bzw. nicht unverzüglich zur Anzeige gebracht wurden. Ebenfalls ausgeschlossen sind Fälle, die durch die versicherte Person oder ein in ihrem Haushalt lebendes Familienmitglied oder Lebenspartner verursacht wurden.
Die obige Darstellung soll Ihnen lediglich einen Einblick in unser Leistungsportfolio bieten. Grundlage des Versicherungsschutzes sind immer unsere Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie ggf. alle weiteren getroffenen Vereinbarungen.