Leistungen der Garantie-Versicherung
Die Garantie-Versicherung bieten wir derzeit im Rahmen von Konto- oder Kreditkartenpaketen als Gruppenversicherungslösung an. Mit der Garantie-Versicherung erhält der Versicherungsnehmer für in Deutschland gekaufte, neue Haushalts-Elektrogeräte erweiterte Garantieleistungen.
Für den Fall, dass die berechtigt gekauften Artikel eine Original-Herstellergarantie von bis zu drei Jahren haben, wird diese um jeweils ein Jahr verlängert. Damit wird durch unsere Garantie-Versicherung eine maximale Garantiezeit von vier Jahren ermöglicht.
Versicherte Risiken
Als versichert gilt der Defekt eines durch den Versicherungsnehmer erworbenen und registrierten Haushalts-Elektrogerätes nach Ablauf der Herstellergarantie. Die Garantie-Versicherung übernimmt dabei die Kosten für die Reparatur durch einen zuständigen Kundendienst des Herstellers.
Pro versichertem Artikel und Kalenderjahr gibt es Kostenobergrenzen. Darüber hinaus wird dem Versicherten pro Schadensfall ein Selbstbehalt in Rechnung gestellt.
Voraussetzungen für den Versicherungsschutz
Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen, damit Versicherungsschutz für ein Haushalts-Elektrogerät besteht:
- Der Kaufpreis wurde in voller Höhe,
- in einer einzigen Transaktion und
- mit einer Konto- oder Kreditkarte oder per Lastschrift bzw. Überweisung bezahlt.
Ausschluss von Leistungen
Nicht versichert sind unter anderem Haushalts-Elektrogeräte, die im Ausland gekauft wurden. Auch nicht elektrisch betriebene Artikel haben keinen Versicherungsschutz.
Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne!
Die obige Darstellung soll Ihnen lediglich einen Einblick in unser Leistungsportfolio bieten. Grundlage des Versicherungsschutzes sind immer unsere Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie ggf. alle weiteren getroffenen Vereinbarungen.