Versicherung eines Mobiltelefons
Unsere Handy-Versicherung bieten wir derzeit im Rahmen von Konto- oder Kreditkartenpaketen als Gruppenversicherungslösung an. Mit der Handy-Versicherung sichert der Versicherungsnehmer Schäden aufgrund des Abhandenkommens des Mobilfunktelefons ab.
Wer ist versichert
Versicherungsschutz besteht für den Fall, wenn das Handy im Eigentum des Kontoinhabers oder Kreditkarteninhabers steht oder durch diesen von einem deutschen Mobilfunktelefonnetzbetreiber gemietet oder geleast ist. Zudem muss die Bestätigung durch das Service-Center über den Eingang der Registrierung erfolgt sein.
Registriert der Kunde das Mobiltelefon online bei einem Portal, besteht Versicherungsschutz ab dem Zeitpunkt der erfolgreichen Registrierung bei diesem Portal.
Was ist versichert
Der Versicherer leistet Entschädigung für Schäden an dem registrierten Mobiltelefon bei Abhandenkommen durch
- Diebstahl,
- Einbruchdiebstahl,
- Vandalismus nach Einbruch,
- Raub,
- Räuberische Erpressung,
- Plünderung.
Darüber hinaus werden auch die aus unbefugter Nutzung entstandenen Gebühreneinheiten bei einem versicherten Ereignis im Rahmen der Handy-Versicherung entschädigt.
Was ist nicht versichert?
Der Versicherer leistet ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen keine Entschädigung für Schäden (Beschädigungen oder Zerstörungen) am Mobiltelefon durch andere als die zuvor genannten Gefahren und bei Vorsatz. Führt eine versicherte Person den Versicherungsfall grob fahrlässig herbei, ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens der versicherten Person entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
Die obige Darstellung soll Ihnen lediglich einen Einblick in unser Leistungsportfolio bieten. Grundlage des Versicherungsschutzes sind immer unsere Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie die weiteren Bedingungen für die Versicherung eines Mobiltelefons.