Ticket-Versicherung für die Sicherheit Ihrer Kunden
Unsere Ticket-Versicherung bieten wir derzeit im Rahmen von Konto- oder Kreditkartenpaketen als Gruppenversicherungslösung an. Bei Abschluss eines Konto- oder Kreditkartenvertrages mit einem der Kreditinstitute, welche dem Gruppenversicherungsvertrag beigetreten sind, erhält der Konto- oder Kreditkarteninhaber diesen Versicherungsschutz als Zusatzleistung.
Was ist versichert?
Mit der Ticket-Versicherung erstatten wir die Kosten von Ticket- oder Stornokosten. Voraussetzung ist der unverschuldete Nichtantritt einer Veranstaltung aus versichertem Grund durch die versicherte Person.
Unverschuldeter Nichtantritt bei einer versicherten Person liegt z.B. vor bei:
- unerwarteter schwerer Erkrankung
- Tod
- schwerem Unfall
- Schwangerschaft
- Impfunverträglichkeit
- Bruch von Prothesen
Im Rahmen der Versicherung sind z.B. Eintrittskarten für Konzerte, Kunstausstellungen, Musical-, Opern-, Tanz-, Theater-, Show- und Sportveranstaltungen sowie Ausstellungen, Messen und sonstige Kulturveranstaltungen versichert, sofern sie über den Ticket-Service der jeweiligen Sparkasse vom Kontoinhaber oder Kreditkarteninhaber gekauft wurden.
Wer ist versichert?
Versichert ist der jeweils berechtigte Inhaber eines gültigen Kontos oder einer gültigen Kreditkarte, für welche(s) das Kreditinstitut einen Gruppenversicherungsvertrag abgeschlossen hat.
Was ist nicht versichert?
Der Versicherer leistet ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen keine Entschädigung für Schäden durch Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnliche Ereignisse, innere Unruhen, Streik, Kernenergie, Beschlagnahmung, Entziehung oder sonstige Eingriffe von hoher Hand oder selbst verschuldeten Nichtantritt der Veranstaltung.
Die obige Darstellung soll Ihnen lediglich einen Einblick in unser Leistungsportfolio bieten. Grundlage des Versicherungsschutzes sind immer unsere Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie ggf. alle weiteren getroffenen Vereinbarungen.